Umstellung Lastschrifteinzüge Instrumentalunterricht
Liebe Eltern,
aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts - sog. Herrenberg Urteil - sind wir aufgefordert, eine Veränderung bei den Lastschrifteinzügen für den Instrumentalunterricht vorzunehmen. (s. Link unten)
Diese Veränderung betrifft alle vereinsorganisierten Musikschulen und Musikvereine in Deutschland, die Unterricht über Honorarkräfte anbieten. Ab 1.1.2025 werden die Unterrichtsgebühren daher nicht mehr von uns eingezogen, sondern direkt von dem Dozenten Ihres Kindes.
Der Instrumentaldozent Ihres Kindes wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen und eine entsprechende Vereinbarung mit Ihnen treffen. Eine erneute, gesonderte Beitrittserklärung zum Musikprojekt e.V. ist nicht notwendig. Die bisherige Mitgliedschaft behält ihre Gültigkeit.
Ansonsten hat diese Veränderung keinen Einfluss auf den Instrumentalunterricht. Der Raum, die Unterrichtszeit und auch der monatliche Preis bleiben gleich.
Wir freuen uns, dass wir den Unterrichtsbetrieb mit dieser kleinen Änderung ohne Anpassung der Gebühren fortführen können und hoffen auf einen möglichst reibungslosen Übergang.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Demand
Geschäftsführer Musikprojekt e.V.
Udo Gernand
1. Vorsitzender Musikprojekt e.V.
Weitere Informationen: https://www.ndr.de/kultur/musik/klassik/Herrenberg-Urteil-Was-bedeutet-es-fuer-die-Musikschulen,herrenbergurteil104.html